20.12.2018 – Aus „Marc“ wird „ROBIN“

Vornamen und Rufnamen geändert

Die Reihenfolge meiner Rufnamen wurde erfolgreich geändert. Ab sofort heiße ich mit Rufnamen nicht mehr Marc sondern Robin.
Wer mich kennt weiß, dass das für mich ein sehr großes Anliegen war und ich ewig auf so eine Möglichkeit gewartet habe. Und seit 01.11.2018 hat unser Land hierfür endlich ein Gesetz geschaffen dass das auch kann und darf, und das nicht einmal mit einem großen Bürokratieaufwand sondern relativ simpel für alle Beteiligten.

Nächstes Jahr wird dann also auch irgendwann die Domain marcsittly.de verschwinden und eine neue Domain robinsittly.de aktiviert werden. Ob ich die alte Domain behalte um umleite weiß ich noch nicht, denke aber eher nicht – weg ist weg 

Also wenn Ihr mich jetzt seht – nennt mich Robin, denn auf Marc reagiere ich nicht mehr

Rechtlich:

Namensänderung

Seit dem 01. November 2018 ist in Deutschland eine Änderung des Personenstandsgesetzes in Kraft. Genauer gesagt der §45a.
Darin wird festgelegt, dass man zukünftig relativ unbürokratisch die Reihenfolge seiner VORNAMEN frei wählen darf, also auch den RUFNAMEN ändern kann.

Funktioniert so:

Ihr geht auf Euer Geburtsstandesamt und beantragt dort die Änderung der Reihenfolge Eures Vornamens. Wenn Ihr nicht an das Geburtsstandesamt könnt, könnt Ihr auch an Euer Wohnsitzstandesamt gehen und die leiten es dann weiter (10,00 Euro mehr, die vom Geburtsstandesamt erhoben werden).

Der Antrag wird sofort vom Geburtsstandesamt bearbeitet. Solltet Ihr das über das Wohnsitzstandesamt machen dauert es ca. 2-3 Wochen, geht aber relativ schnell.

Was könnt Ihr genau ändern?

Wenn Ihr Michael-Oliver Müller heißt ist KEINE ÄNDERUNG möglich, denn Namen mit Bindestrich sind nicht teilbar.

Heißt Ihr Michael Oliver Müller könnt Ihr daraus aber Oliver Michael Müller machen.

Oliver Müller, sprich das Michael streichen, geht leider auch nicht.

Zusammengefasst – Reihenfolge von Namen ändern; ja. Namen streichen oder verbundene Namen ändern; Nein.

Was kostet das Ganze?

Namensänderungsantrag 25,00 Euro
Wenn man am Wohnsitz und nicht am Geburtsstandesamt beantragt + 10,00 Euro vom Geburtsstandesamt.
Sinnvoll ist es noch eine neue Kopie der Geburtsurkunde zu beantragen + 12,00 Euro.
Dann solltet Ihr Euren Personalausweis neu beantragen = 28,00 Euro
Wenn Ihr einen Reisepass habt/braucht den natürlich auch neu = 60,00 Euro.

Also Zusammenfassung:
Antrag auf dem Geburtsstandesamt: 25,00 € Antrag + 12,00 € Urkunde = 37,00 Euro.
Antrag Wohnsitzstandesamt: 25,00 € Antrag + 10,00 € GSA + 12,00 € Urkunde = 47,00 Euro.
Plus Ausweiskosten.

In meinem Fall waren das: Antrag auf Wohnsitzstandesamt + Gebühren Geburtsstandesamt + Urkunden + Personalausweis + Reisepass = 123,00 Euro.

Ablauf

In Stuttgart brauchte ich keinen Termin um auf das Standesamt zu gehen. Ich bin hingegangen, habe meinen Antrag mit der Beraterin gemacht, unterschrieben, bezahlt und war nach 20 Minuten wieder auf dem Nachhauseweg. 
Das Geburtsstandesamt schickte mir einen Brief dass der Antrag angekommen ist (ab da war die Namensänderung dann schon gültig weil der Posteingang des Antrags zählt), und hat Infos zur Bankverbindung abgefragt um die Zusatzgebühren für die Bescheinigung abbuchen zu können. Man wurde auch gefragt, ob man für 12,00 Euro zusätzlich eine Kopie der neuen Geburtsurkunde möchte.
Danach bekommt man in einem dickeren Brief alle Unterlagen zugeschickt – Namensänderung fertig.

Mit der neuen Urkunde bin ich dann auf das Bürgeramt gegangen und habe meine neuen Ausweise beantragt.

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